Leistungen berechnen
Kombinationsleistung – Orientierungsrechner
Der Rechner dient der Orientierung. Die tatsächliche Abrechnung richtet sich nach den gültigen gesetzlichen Beträgen, den vereinbarten Vergütungen und den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Bitte wählen Sie zuerst einen Pflegegrad.
Pflegegrad 1 wird fachlich gesondert behandelt: Eine klassische Kombinationsleistung aus Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen besteht dort nicht.
Die hier verwendeten gesetzlichen Werte sind im Adminbereich historisiert. Bei einer gesetzlichen Änderung kann ein neuer Wert mit „gültig ab“ eingetragen werden, ohne alte Werte zu überschreiben.