Ambulanter Pflegedienst „ELBE“ GmbH
Wegweiser für Angehörige

Was müssen Sie wissen – und was ist der nächste Schritt?

Wählen Sie nur die Themen aus, die für Ihre Situation wichtig sind. Die Informationen öffnen sich erst nach Ihrer Auswahl – so bleibt die Seite auch auf dem Smartphone übersichtlich.

  • Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
    Wenn im Alltag regelmäßig Unterstützung bei Selbstversorgung, Mobilität oder anderen Bereichen benötigt wird, kann ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll sein.
  • Pflegegrad 1 bis 5
    Der Pflegegrad richtet sich nach dem Maß der Selbstständigkeit und dem Unterstützungsbedarf.
  • Höherstufung
    Hat sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht, kann eine erneute Begutachtung beantragt werden.
  • Vorbereitung auf die MD-Begutachtung
    Es hilft, Einschränkungen und den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag vorab konkret zusammenzustellen.
Unterstützung anfragen
  • Für wen ist Pflegegeld gedacht?
    Pflegegeld kommt vor allem in Betracht, wenn die häusliche Pflege selbst organisiert wird, zum Beispiel durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
  • Höhe nach Pflegegrad
    Die aktuell gültigen gesetzlichen Beträge werden auf dieser Website zentral gepflegt und können bei Gesetzesänderungen aktualisiert werden.
  • Pflegedienst zusätzlich nutzen
    Wird gleichzeitig ein ambulanter Pflegedienst genutzt, kann eine Kombinationsleistung entstehen. Dann vermindert sich das Pflegegeld anteilig entsprechend der genutzten Sachleistung.
Kombinationsleistung berechnen
  • Was sind Pflegesachleistungen?
    Dabei rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst vereinbarte Pflegeleistungen innerhalb des verfügbaren Budgets mit der Pflegekasse ab.
  • Budget abhängig vom Pflegegrad
    Die Höhe des gesetzlichen Budgets richtet sich nach dem Pflegegrad.
  • Nicht jede Leistung muss gleich sein
    Welche Leistungen tatsächlich benötigt werden, wird individuell vereinbart.
ELBE-Leistungen ansehen
  • Pflege durch Angehörige + Pflegedienst
    Wenn Angehörige selbst pflegen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden.
  • Pflegegeld bleibt anteilig erhalten
    Je weniger vom Sachleistungsbudget verbraucht wird, desto größer kann der verbleibende Anteil des Pflegegeldes sein.
  • Orientierung vor der Umstellung
    Mit unserem Rechner können Sie zunächst abschätzen, wie sich voraussichtliche Pflegedienstkosten auf das verbleibende Pflegegeld auswirken.
Orientierungsrechner öffnen
  • Wenn die Pflegeperson ausfällt
    Verhinderungspflege kann relevant werden, wenn die private Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Abwesenheit vorübergehend nicht pflegen kann.
  • Stunden- oder tageweise möglich
    Je nach Situation kann eine Vertretung stundenweise oder über einen längeren Zeitraum organisiert werden.
  • Anspruch und Budget prüfen
    Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und dem verfügbaren Budget ab.
Vertretung anfragen
  • Vorübergehend stationäre Versorgung
    Kurzzeitpflege bedeutet eine zeitlich begrenzte Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung.
  • Zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalt
    Sie kann zum Beispiel relevant sein, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend noch nicht ausreichend organisiert werden kann.
  • Nicht mit Verhinderungspflege verwechseln
    Verhinderungspflege ersetzt vorübergehend eine private Pflegeperson; Kurzzeitpflege findet dagegen stationär statt.
  • Zusätzliche Unterstützung im Alltag
    Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden.
  • Auch bei Pflegegrad 1 relevant
    Der Entlastungsbetrag kann bereits bei Pflegegrad 1 eine wichtige Unterstützung darstellen.
  • Aktuellen Wert beachten
    Der jeweils gültige gesetzliche Betrag wird zentral im Adminbereich gepflegt.
  • Hilfsmittel für die häusliche Pflege
    Je nach Bedarf können unterschiedliche Pflege- oder Hilfsmittel den Alltag erleichtern.
  • Antrag oder Verordnung
    Je nach Hilfsmittel gelten unterschiedliche Wege über Pflegekasse, Krankenkasse oder ärztliche Verordnung.
  • Vorher prüfen, was benötigt wird
    Sinnvoll ist eine konkrete Prüfung der Versorgungssituation, bevor etwas beantragt wird.
  • Beratung in der häuslichen Pflegesituation
    Der Beratungseinsatz dient dazu, die häusliche Pflege zu begleiten und Pflegepersonen fachlich zu unterstützen.
  • Für Pflegegeldbezug besonders wichtig
    Je nach Pflegegrad und Leistungsbezug können regelmäßige Beratungseinsätze erforderlich sein.
  • Termin direkt mit ELBE vereinbaren
    Sie können über unser Kontaktformular eine Terminvereinbarung anfragen.
Termin anfragen
  • Aufgaben nicht allein tragen
    Pflege kann dauerhaft belastend werden. Es ist sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, welche Aufgaben ein Pflegedienst oder andere Angebote übernehmen können.
  • Pflegekurse und Anleitung
    Pflegepersonen können von Anleitung und Schulung profitieren, um Pflegehandlungen sicherer durchzuführen.
  • Entlastungs- und Vertretungsmöglichkeiten prüfen
    Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen können je nach Situation eine Rolle spielen.
  • Entlassung frühzeitig vorbereiten
    Vor der Entlassung sollte geklärt werden, welche Unterstützung zu Hause unmittelbar benötigt wird.
  • Verordnungen und Medikamente
    Prüfen Sie, welche ärztlichen Verordnungen, Medikamente oder Behandlungspflege nach der Entlassung erforderlich sind.
  • Hilfsmittel und Pflegegrad
    Auch Hilfsmittel, Pflegegrad oder eine Höherstufung können Teil der weiteren Organisation sein.
  • Pflegedienst rechtzeitig anfragen
    Je früher die Versorgung abgestimmt wird, desto besser lassen sich Versorgungslücken vermeiden.
Versorgung nach Entlassung anfragen
  • Kosten hängen von den vereinbarten Leistungen ab
    Welche Kosten entstehen, hängt davon ab, welche Leistungen wie häufig benötigt und vereinbart werden.
  • Pflegekassenbudget berücksichtigen
    Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann ein gesetzliches Pflegesachleistungsbudget zur Verfügung stehen.
  • Eigenanteile können entstehen
    Übersteigen die vereinbarten Leistungen das verfügbare Budget oder sind Leistungen nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt, können Eigenanteile entstehen.
  • Kosten-Angebots-Plan vorab möglich
    Auf Basis der gewünschten ELBE-Leistungen soll künftig ein nachvollziehbarer Kosten-Angebots-Plan erstellt werden.
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Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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